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   VG Bayreuth, 15.02.2012 - B 3 E 11.709   

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VG Bayreuth, 15.02.2012 - B 3 E 11.709 (https://dejure.org/2012,12979)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 15.02.2012 - B 3 E 11.709 (https://dejure.org/2012,12979)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - B 3 E 11.709 (https://dejure.org/2012,12979)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsanspruch eines Redakteurs über das Gehalt eines Geschäftsführers einer kommunalen Klinik (hier: Klinikum Bayreuth GmbH)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.02.2005 - III ZR 294/04

    Zum presserechtlichen Auskunftsanspruch gegen ein in der Rechtsform der GmbH

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.02.2012 - B 3 E 11.709
    Hiernach ist der Behördenbegriff des Presserechts nicht organisatorisch-verwaltungstechnisch, sondern funktionell-teleologisch zu begreifen ( BGH, Urteil vom 10.02.2005, Az. III ZR 294/04 , Rn 12 - [...] -).

    Erst diese für eine möglichst unverfälschte Erkenntnis notwendige Übersicht über Tatsachen und Meinungen, Absichten und Erklärungen ermöglicht eine eigene Willensbildung und damit die Teilnahme am demokratischen Entscheidungsprozess überhaupt ( BayVGH, Urteil vom 07.08.2006, Az. 7 BV 05.2582 , Rn 35 - [...] - unter Verweis auf BGH, Urteil vom 10.02.2005, Az. III ZR 294/04 , Rn 10 - [...] - m.w.N.).

  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81

    Programmförderung beim Südwestfunk - Presseauskunft, § 4 PresseG, Art. 5 Abs. 1

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.02.2012 - B 3 E 11.709
    Da das Grundrecht der Pressefreiheit ausschließlich staatsgerichtet ist, sind grundsätzlich nur Organe, Behörden, Dienststellen und Amtswalter des Staates, seien es solche der unmittelbaren oder mittelbaren Staatsverwaltung, zur Auskunft verpflichtet ( BVerwG, Urteil vom 13.12.1984, Az. 7 C 139/81 , Rn 28 - [...] -).

    Eine Behörde, die der Presse eine Auskunft verweigere, obwohl der Erteilung ein durchgreifender Grund nicht entgegenstehe, werde der ihr vom Grundgesetz auferlegten Pflicht nicht gerecht ( BVerwG, Urteil vom 13.12.1984, Az. 7 C 139/81 , Rn 25 - [...] -).

  • VGH Bayern, 07.08.2006 - 7 BV 05.2582

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber LfA Förderbank Bayern

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.02.2012 - B 3 E 11.709
    Überall dort, wo zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben öffentliche Mittel eingesetzt werden, von deren konkreter Verwendung Kenntnis zu erlangen ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht, wird auch ein Informationsbedürfnis der Presse und der Bevölkerung begründet ( BayVGH, Urteil vom 07.08.2006, Az. 7 BV 05.2582 , Rn 35 - [...] -).

    Erst diese für eine möglichst unverfälschte Erkenntnis notwendige Übersicht über Tatsachen und Meinungen, Absichten und Erklärungen ermöglicht eine eigene Willensbildung und damit die Teilnahme am demokratischen Entscheidungsprozess überhaupt ( BayVGH, Urteil vom 07.08.2006, Az. 7 BV 05.2582 , Rn 35 - [...] - unter Verweis auf BGH, Urteil vom 10.02.2005, Az. III ZR 294/04 , Rn 10 - [...] - m.w.N.).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.02.2012 - B 3 E 11.709
    Eine sogenannte Vorwegnahme der Hauptsache ist aber nicht schlechterdings verboten, sondern kann sogar verfassungsrechtlich geboten sein, wenn der Antragsteller ansonsten schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile erleiden würde ( BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988, Az. 2 BvR 745/88 , Rn 17 - [...] -).
  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.02.2012 - B 3 E 11.709
    Eine die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmende einstweilige Anordnung kann daher ausnahmsweise getroffen werden, wenn der Antragsteller eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirken kann und sein Begehren schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten bei Anlegung eines strengen Maßstabes erkennbar Erfolg haben muss ( BVerwG, Beschluss vom 13.08.1999, Az. 2 VR 1/99 , Rn 24 - [...] -).
  • OVG Hamburg, 04.10.2010 - 4 Bf 179/09

    Zum presserechtlichen Auskunftsanspruch

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.02.2012 - B 3 E 11.709
    Daher scheidet § 85 GmbHG als gesetzliche Verschwiegenheitspflicht aus ( OVG Hamburg, Beschluss vom 04.10.2010, Az. 4 Bf 179/09.Z , Rn 33 - [...] -).
  • VG Würzburg, 17.02.2011 - W 7 E 11.88

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.02.2012 - B 3 E 11.709
    Deshalb wird auch die Auffassung nicht geteilt, es sei nicht Aufgabe des Gerichts darüber zu befinden, ob ein tagesaktuelles Interesse an einer bestimmten Diskussion bestehe und dass der diesbezügliche Einschätzungsspielraum aufgrund der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Pressefreiheit beim Antragsteller liege (so aber - ohne nähere Begründung - VG Würzburg, Beschluss vom 17.02.2011, Az. W 7 E 11.88 , Rn 32 - [...] -).
  • VG München, 24.05.2004 - M 22 E 04.799

    Anordnungsgrund bei presserechtlichen Auskunftsverlangen; Einordnung der LfA

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.02.2012 - B 3 E 11.709
    Zwar mag in derartigen Fällen häufig ein Anordnungsgrund gegeben sein; ein vermeintlicher "Regelfall" entbindet das Gericht aber nicht von der Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Einzelfall ( VG München, Beschluss vom 24.05.2004, Az. M 22 E 04.799 , Rn 48f. - [...] -).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.02.2012 - B 3 E 11.709
    Nach dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung kann jeder grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen ( BVerfG, Urteil vom 15.12.1983, Az. 1 BvR 209/83 u.a., Rn 149f. - [...] -).
  • VGH Bayern, 13.08.2004 - 7 CE 04.1601

    Informationsanspruch der Presse zu nichtöffentlich beratenen

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.02.2012 - B 3 E 11.709
    Unter die Regelung fallen sowohl Geheimhaltungsvorschriften als auch Regelungen, die private Geheimnisse schützen (BayVGH, Beschluss vom 13.08.2004, Az. 7 CE 04.1601, Rn 17 - [...] -).
  • VG Düsseldorf, 16.11.2011 - 26 L 1431/11

    Presseauskunft über Einsatz der Steuerfahndung

  • OVG Saarland, 01.04.1998 - 8 R 27/96

    Eigengesellschaften; Presse; Auskunftspflichtigkeit

  • VG Arnsberg, 30.01.2009 - 12 K 136/08

    Auskunftsanspruch über Aktienbestand einer kommunalen Gesellschaft

  • VG Arnsberg, 30.01.2009 - 12 K 1088/08

    Journalist hat Anspruch auf Auskunft gegen Verwaltung des Kreises

  • VGH Bayern, 14.05.2012 - 7 CE 12.370

    Auskunft an Presse über Gehalt des Geschäftsführers einer kommunalen GmbH nicht

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 15. Februar 2012 (Az. B 3 E 11.709) wird abgeändert.

    Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat im Eilverfahren dem Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom 15. Februar 2012 (Az. B 3 E 11.709) teilweise entsprochen und den Antragsgegner verpflichtet, dem Antragsteller Auskunft über den gemeinsamen Beschluss der Verbandsversammlung und des Verbandsausschusses des Antragsgegners vom 18. August 2011 zu geben, wonach dem Beigeladenen eine Vertragsverlängerung über weitere fünf Jahre, beginnend ab dem 1. Oktober 2012, mit einem näher bezifferten jährlichen Bruttogehalt, zuzüglich einer leistungsorientierten Prämie, angeboten werde.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 15. Februar 2012 (Az. B 3 E 11.709) aufzuheben und den Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (in vollem Umfang) abzulehnen.

  • VGH Bayern, 14.05.2012 - 7 CE 12.572

    Auskunftserteilung, Verbandsversammlung, Anordnungsanspruch, Glaubhaftmachung

    Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat im Eilverfahren dem Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom 15. Februar 2012 (Az. B 3 E 11.709) lediglich teilweise entsprochen und den Antragsgegner verpflichtet, dem Antragsteller Auskunft über den gemeinsamen Beschluss der Verbandsversammlung und des Verbandsausschusses des Antragsgegners vom 18. August 2011 zu geben, wonach dem Beigeladenen eine Vertragsverlängerung über weitere fünf Jahre, beginnend ab dem 1. Oktober 2012, mit einem näher bezifferten jährlichen Bruttogehalt, zuzüglich einer leistungsorientierten Prämie, angeboten werde.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 15. Februar 2012 (Az. B 3 E 11.709) abzuändern und den Antragsgegner unter (vollständiger) Auferlegung der Kosten des Verfahrens im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, Auskunft darüber zu erteilen,.

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